Tarife gültig ab 1. Januar 2019
Die Pensionstaxen (Taxen Babies / Taxen Kinder) werden aufgrund des Einkommens und des Vermögens festgelegt. Massgebend sind das "steuerbare Einkommen gesamt" (Ziffer 25 der Steuererklärung) und das "steuerbare Vermögen gesamt" (Ziffer 35 der Steuererklärung)
Die Tagestaxe beträgt im Minimum CHF 50 und im Maximum CHF 140 (Babys unter 18 Monaten CHF 150).
Familien, die nicht in Zumikon wohnhaft sind, zahlen CHF 150 pro Tag (Babys unter 18 Monaten CHF 160).
Das Tarifjahr läuft von August bis Juli des folgenden Jahres. Die Eltern müssen bis Ende Juni die entsprechenden Angaben der Krippenleitung auf dem dafür zur Verfügung gestellten Formular zukommen lassen. Andernfalls gelangt die Höchsttaxe zur Anwendung. Die Pensionstaxen (Taxen Babies / Taxen Kinder) werden pro Kalendermonat durch die Gemeindeverwaltung Zumikon in Form einer Monatspauschale zuzüglich allfälliger Zusatztage und weiterer Taxen und Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Rabatt für Geschwister
Ab dem zweiten Kind wird auf die Pensionstaxen ein Rabatt von 20% gewährt. Die Mindesttaxe darf aber nicht unterschritten werden.
Beispiele zur Berechnung der Monatspauschalen
(für Kinder ab 18 Monaten)
(Für Babys unter 18 Monaten liegen die Taxen innerhalb der Mindest- bzw. Höchsttaxen 10% höher.)
Bei einer Tagestaxe von CHF 140 (Einkommen über CHF 114'380)
kostet ein Krippenplatz mit | 5 Betreuungstagen | ca. CHF 2660 / Monat |
3 Betreuungstagen | ca. CHF 1650 / Monat | |
2 Betreuungstagen | ca. CHF 1100 / Monat |
Bei einer Tagestaxe von CHF 80 (Einkommen CHF 65’000)
kostet ein Krippenplatz mit | 5 Betreuungstagen | ca. CHF 1570 / Monat |
3 Betreuungstagen | ca. CHF 950 / Monat | |
2 Betreuungstagen | ca. CHF 630 / Monat |
Bei einer Tagestaxe von CHF 50 (Einkommen CHF 40'850)
kostet ein Krippenplatz mit | 5 Betreuungstagen | ca. CHF 980 / Monat |
3 Betreuungstagen | ca. CHF 590 / Monat | |
2 Betreuungstagen | ca. CHF 400 / Monat |